Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer
Wenn Sie ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, zulassen / umschreiben möchten, können Sie ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.
Diese amtlichen Kennzeichen dürfen nur für Fahrten im Rahmen von Oldtimer-/ Veteranen-Veranstaltungen, Fahrten zu Werkstätten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung, Prüfungs- und Überführungsfahrten eingesetzt werden. Die Besteuerung dieser Fahrzeuge erfolgt pauschal mit 191,-- Euro/Jahr (Krafträder: 46,-- Euro/Jahr).
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
bei angemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Kennzeichenschilder
Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) Rote Kennzeichen § 16 FZV
Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person) der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Vollmacht bei Vertretung
Führungszeugnis (Behördenauskunft) bei der Wohnsitzgemeinde beantragen
Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Auskunft wird von uns online eingeholt)
Hinweis:
Ab 01.3.2007 kann ein Oldtimerkennzeichen nur noch für Fahrzeuge zugeteilt werden, für die ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO erstellt worden ist.