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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rotes Dauerkennzeich für Oldtimer



2R90S
02.12.2010, 17:30
Hallo 90S Fangemeinde,

für Fahrzeuge die älter als 30 Jahre sind kann man ein rotes Dauerkennzeichen beantragen. Damit darf man dann mehrere Fahrzeuge bewegen. Nachteil ist die eingeschränkte Benutzbarkeit. Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich? Welche Versicherung kommt hier in Frage? Gibt es weitere Gründe das zu tun oder zu lassen?

Bin gespannt auf Eure Antworten und verbleibe

mit einem freundlichen Boxergruß,

Reiner

BOT
02.12.2010, 19:36
Hallo Reiner,
die eingeschränkte Nutzbarkeit bekommst Du in den Griff! Mit 30 Jahre alten Hobeln bist Du eigentlich immer auf einer Prüf- oder Einstellfahrt :biggrin5:. Zu Treffen oder Veranstaltungen darfst Du sowieso immer fahren, in die Werkstatt allemal. Da ist also immer was dabei. Wenn Du mehrere Fahrzeuge hast, sparst Du Dir, da ja Wechselkennzeichen, die KfZ.-Steuer für angemeldete Einzelfahrzeuge. Bei den Versicherungen gibt es Unterschiede bzw. Verhandlungsspielraum. Normalerweise ist die Haftpflicht für das teuerste Fahrzeug zu zahlen, Kaskobeiträge werden für jedes Einzelfahrzeug erhoben. Für mich der grösste Vorteil ist, dass die Fahrzeuge nicht regelmässig beim TÜV vorgeführt werden müssen, dass lässt Spielraum für schöne Umbauten ( die 90S bleibt natürlich original ):biggrin5:
Bei den Versicherungen musst Du Dich durchfragen, die websites geben nicht alle Besonderheiten der Oldtimerversicherung her. Ich bin bei der AXA, nicht die billigste, da sind aber auch alle Teile versichert, wenn sie nicht am Motorrad angebaut sind, z.B. Verlust oder Beschädigung beim Transport.
Hoffentlich konnte ich Dir ein wenig helfen
Gruss
BOT

2R90S
02.12.2010, 21:43
Hallo BOT,
vielen Dank für Deine umgehende Antwort. Werde ich wohl auch machen, das mit dem TÜV ist schon ein gewichtiges Argument. Ärgert mich jedesmal wenn ich sehe was da für welchen Preis gemacht wird.

Gruß,
Reiner

PetersR90S
03.12.2010, 15:00
Hallo Reiner,
die eingeschränkte Nutzbarkeit bekommst Du in den Griff! Mit 30 Jahre alten Hobeln bist Du eigentlich immer auf einer Prüf- oder Einstellfahrt :biggrin5:. Zu Treffen oder Veranstaltungen darfst Du sowieso immer fahren, in die Werkstatt allemal. Da ist also immer was dabei. Wenn Du mehrere Fahrzeuge hast, sparst Du Dir, da ja Wechselkennzeichen, die KfZ.-Steuer für angemeldete Einzelfahrzeuge. Bei den Versicherungen gibt es Unterschiede bzw. Verhandlungsspielraum. Normalerweise ist die Haftpflicht für das teuerste Fahrzeug zu zahlen, Kaskobeiträge werden für jedes Einzelfahrzeug erhoben. Für mich der grösste Vorteil ist, dass die Fahrzeuge nicht regelmässig beim TÜV vorgeführt werden müssen, dass lässt Spielraum für schöne Umbauten ( die 90S bleibt natürlich original ):biggrin5:
Bei den Versicherungen musst Du Dich durchfragen, die websites geben nicht alle Besonderheiten der Oldtimerversicherung her. Ich bin bei der AXA, nicht die billigste, da sind aber auch alle Teile versichert, wenn sie nicht am Motorrad angebaut sind, z.B. Verlust oder Beschädigung beim Transport.
Hoffentlich konnte ich Dir ein wenig helfen
Gruss
BOT
Hallo Reiner, da hat der BOT in allem recht. Eine feine Sache. Habe auf meiner Roten bislang neun Fahrzeuge fahren ( auch PKW), demnächst kommen noch drei dazu. Es zu bekommen, setzt hier in Ba-Wü einen langen Atem voraus. Du hast ein Fahrtenbuch zu führen. Die Erlaubnis ist stets befristet auf ein Jahr. Dann taperst Du wieder zum Amt, legst das Buch vor und hoffst, alles eingetragen zu haben (vielleicht hat Dich eine Streife mal notiert, um 14.45 am 2.7. am Schloss vorbeigefahren zu sein...).
Wünsch Dir viel Erfolg!!

Gruß aus Mannheim

Peter

2R90S
03.12.2010, 19:25
Hallo Peter,
Danke für Deine positive Antwort.
Gruß
Reiner

MO 5
11.12.2010, 11:05
Hallo Reiner,

ich habe mich auch für das Rote entschieden.
Frage aber vorher bei deiner Versicherung nach ob sie das Kennzeichen überhaupt versichert, das machen nämlich nicht alle Versicherungen, die HUK zum Beispiel versichert das 07er Kennzeichen nicht.

Amtliches Führungszeugnis wird auch noch bei der Zulassung verlangt.

Befristet ist die Zulassung in BY nicht, ich muss nur wenn mein Fahrtenbuch voll ist ein neues Fahrtenbuch bei der Zulassung abholen.

MO 5
18.01.2012, 10:09
Der Flopp des Wechselkennzeichens

KLICK (http://www.spiegel.de/auto/fahrkultur/0,1518,809617,00.html)

Und ich dacht schon ich kann meine Babys auf Wechselkennzeichen ummelden, aber da habe ich die Rechnung ohne unseren Verkehrsminister gemacht

PetersR90S
18.01.2012, 10:58
..nach einem Jahr "auf Probe" bekam ich schließlich ein "Dauer"- 07er, ein Traum !! Und das Fahrtenbuch führ ich da gerne..

Gruß Peter

wasweissich
16.04.2012, 19:24
ist jemand aus Bayern mit dem roten Dauerkennzeichen?

Das wird doch normalerweise nur an einen Gewerbetreibenden vergeben?
Was muss man noch erfüllen?
Wie sind Eure Erfahrungen?

Ein geplagter 2 Motorradbesitzer, der mehr als frustriert ist mit dem Wechselkennzeichen.

MO 5
16.04.2012, 21:33
Hallo Mike,

wenn Du ein rotes Dauerkennzeichen meinst, die gibt es nur für Händler.
Aber das rote Dauerkennzeichen für Oldtimer, im Volksmund auch 07er Kenzeichen genannt, kann man beantragen.
Ich fahre seit zwei Jahren mit der 07er Nummer.
Im Übrigen, laut deinen Daten wohnst ja nur 11km Luftlinie von mir entfernt, da könnte man auch bei einer Tasse Kaff darüber reden

Hier mal ein Auszug der KFZ-Zulassungsstelle aus meinem Landkreis:



Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer

Wenn Sie ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, zulassen / umschreiben möchten, können Sie ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.

Diese amtlichen Kennzeichen dürfen nur für Fahrten im Rahmen von Oldtimer-/ Veteranen-Veranstaltungen, Fahrten zu Werkstätten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung, Prüfungs- und Überführungsfahrten eingesetzt werden. Die Besteuerung dieser Fahrzeuge erfolgt pauschal mit 191,-- Euro/Jahr (Krafträder: 46,-- Euro/Jahr).
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
bei angemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Kennzeichenschilder
Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) Rote Kennzeichen § 16 FZV
Personalausweis oder Reisepass (auch der vertretenden Person) der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Vollmacht bei Vertretung
Führungszeugnis (Behördenauskunft) bei der Wohnsitzgemeinde beantragen
Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Auskunft wird von uns online eingeholt)
Hinweis:
Ab 01.3.2007 kann ein Oldtimerkennzeichen nur noch für Fahrzeuge zugeteilt werden, für die ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO erstellt worden ist.

MO 5
13.05.2012, 23:06
welches Kennzeichen ist es nun geworden?

wasweissich
26.09.2012, 16:27
Gar kein neues Kennzeichen. Und mit Sicherheit wird es niemals ein Wechselkennzeichen.

Kupplung neu aufbauen wurde es dieses Jahr :(

MO 5
27.09.2012, 20:22
Und mit Sicherheit wird es niemals ein Wechselkennzeichen.

Das ist auch der größte Flop in den deutschen Zulassungsbestimmungen :out::out: